Grundsätzlich ja. Eine Ausnahme sind historische und denkmalgeschütze Objekte. Einerseits möchten die Bewohner*innen mit einem Umbau ihren Wohnkomfort und ihre Sicherheit verbessern, andererseits müssen sie sich den Auflagen des Denkmalschutzes beugen. Oftmals wird der Einbau einer barrierefreien Erschließung der Wohnetagen abgelehnt, und Außenlifte können häufig nur bestimmte Zwischengeschosse erreichen. Die Anpassung von Denkmalschutzwohnungen an die Bedürfnisse älterer Menschen gestaltet sich daher in den meisten Fällen kompliziert und kostenintensiv. Es gibt jedoch Fördermöglichkeiten von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die bei einem solchen Projekt Unterstützung bieten. Weitere Informationen zu diesen Förderprogrammen finden Sie hier: kfw.de/inlandsfoerderung